Durch die Novellierung des Manteltarifvertrages für Arzthelferinnen und Auszubildende haben diese nach Beendigung der Probezeit, einen Rechtsanspruch auf eine Betriebliche Altersvorsorge. Des Weiteren ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Arbeitnehmern eine Aufklärung über die Vorteile einer Entgeltumwandlung durchzuführen.
Bei Mandanten unseres Hauses haben wir dies in den vergangenen Monaten getan. Da aber nun ein neues Ausbildungsjahr beginnt, oftmals auch unterjährige Arbeitsverhältnisse enden und neue Arbeitnehmer angestellt werden, möchten wir Sie an dieser Stelle nochmals auf die Einrichtung einer Betrieblichen Altersvorsorge und Durchführung der Aufklärungspflicht aufmerksam machen.
Sollte sich in Ihrer Personalsituation etwas geändert haben, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie sich mit Ihrem H.U.G Berater in Verbindung setzen würden.