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Berufsunfähigkeit für Schüler ab 15 Jahren zu sichern

In der Vergangenheit war es möglich, bei einzelnen Versicherungsgesellschaften die Erwerbsunfähigkeit von Schülern abzusichern. Erstmals ist es nun möglich, über die LV 1871 für Schüler ab dem 15. Lebensjahr eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Grundlage hierfür ist die derzeitige Schulbildung. Die Leistung tritt bereits bei 50 % Berufsunfähigkeit ein. Die spätere Berufswahl beeinflusst den Tarif nicht mehr, somit ist der günstigere Beitrag gewährleistet.

Dies beinhaltet für die Schüler deutliche Vorteile. Durch die Novellierung der gesetzlichen Rentenversicherungen ist eine Versorgung bei Berufsunfähigkeit durch den Rentenversicherungsvertreter in den letzten Jahren deutlich schlechter geworden. Durch den vorzeitigen Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, wird sich somit der Schüler das günstige Eintrittsalter, unabhängig von der Berufswahl und von zukünftigen Freizeitrisiken, sichern.

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