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Altersvorsorge Unabhängigkeit und Freiheit im Alter.

Nutzen und Chancen zum Aufbau einer Altersvorsorge für den „Heilberufler“

In den vergangenen Ausgaben des QUID, haben wir oftmals die Problematik der Altersvorsorge niedergelassener Heilberufler angesprochen. Durch die momentane Situation auf dem Gesundheitsmarkt, lassen sich Arzt- und Zahnarztpraxen derzeit äußerst schwierig und nicht zu den kalkulierten Preisen veräußern. Dies bedeutet, dass der erwartete Verkaufserlös zur Altersvorsorge nicht zur Verfügung steht. Des Weiteren haben sich bezüglich der Besteuerung der Verkaufserlöse in den letzten Jahren auch steuerliche Verschlechterungen, durch den Wegfall gewisser Freibeträge, ergeben.

Betrachtet man die Rentenanwartschaften bei den Versorgungswerken, so sind auch hier zukünftig keine wesentlichen Steigerungen zu erwarten. Des Weiteren erfolgt die Besteuerung nicht mehr zum Ertragswert sondern zum jeweiligen Besteuerungsanteil. Es bleibt also weniger!

Der niedergelassene Heilberufler ist daher gezwungen, sich eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.

Durch die Einführung der „Zinsabgeltungssteuer“ mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Höhe von 25%, ergibt sich bei allen laufenden Erträgen aus Geldanlagen für viele Heilberufler ein steuerlicher Vorteil.

Während nämlich die Erträge bis einschließlich 2008 mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert wurden (in der Regel Höher als 25%), unterliegen diese am 2009 der Zinsabgeltungssteuer. Das galt ebenfalls für Einmalauszahlungen aus Rentenversicherungen, welche nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden. Eine Ausnahme gilt für Rentenversicherungen, welche mindestens 12 Jahre laufen und nach Vollendung des 60. Lebensjahres zur Auszahlung kommen. Hierbei wird nur der halbe Ertrag mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Im folgenden Dokument möchten wir Ihnen eine Information über die einzelnen Altersvorsorgeprodukte sowie über den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge geben:

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